Innenminister Roman Poseck und Kultusminister Armin Schwarz: „Wir begrüßen es, dass mit der Tarifeinigung die bereits gesetzlich beschlossene Anhebung der Besoldung für Lehrerinnen und Lehrer in den Grundschulen auf A13 auch auf den Tarifbereich übertragen wird. Rückwirkend ab August 2023 werden die Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung an Grundschulen jährlich schrittweise mehr Geld bekommen. Darüber hinaus werden aber auch Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger von der Tarifeinigung profitieren. Diese Maßnahmen sind deutliche Signale an die Grundschullehrkräfte in Hessen und ein Zeichen der Wertschätzung für ihr tagtägliches Engagement. Außerdem verbessern wir damit unsere Position im Wettbewerb um Lehrkräfte mit den anderen Ländern. Die höhere Besoldung für Grundschullehrkräfte wird uns helfen, den Beruf noch attraktiver zu gestalten und mehr junge Menschen für diese wichtige Aufgabe zu gewinnen.“
Anhebung in sechs Schritten bis zum Jahr 2028
Im Detail sieht der Fahrplan, auf den sich die Tarifvertragsparteien geeinigt haben, vor, dass alle Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung an Grundschulen, die zum 1. August 2023 eine entsprechende Tätigkeit ausüben, - beginnend ab dem 1. August 2023 - eine monatliche Annäherungszulage erhalten, die schrittweise steigt. Im ersten Jahr beläuft sich die Zulage auf zehn Prozent des jeweiligen Differenzbetrages zur Entgeltgruppe 13, 2024 auf 25 Prozent, 2025 auf 40 Prozent, 2026 auf 60 Prozent, 2027 auf 80 Prozent und wird 2028 dann schließlich auf 100 Prozent steigen.
Auch Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger profitieren
Aber auch die Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger an Grundschulen mit einer dem Lehramt gleichgestellten Qualifikation profitieren von der Tarifeinigung. Für diese Lehrkräftegruppe wird ebenfalls ab dem 1. August 2023 durch Zahlung einer monatlichen Annäherungszulage das Entgelt schrittweise bis zum Jahr 2028 steigen und zwar bis zur Höhe, welches die vergleichbaren Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger an Haupt- und Realschulen erhalten.
Antragsfrist für alle Lehrkräfte und unterrichtsunterstützenden Beschäftigten endet mit Ablauf des 31. Mai 2024
Mit dem „Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte und die im Schuldienst unterrichtsunterstützenden Beschäftigten (TV EGO-L-H)“ sind bereits zum 1. August 2022 zahlreiche Verbesserungen für die Beschäftigten in Kraft getreten.
Um sowohl von den Verbesserungen zum 1. August 2022 als auch von den neuerlichen Verbesserungen profitieren zu können, haben die Tarifvertragsparteien den betroffenen Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis über den 31. Juli 2022 hinaus fortbesteht, abermals die Möglichkeit eröffnet noch bis einschließlich 31. Mai 2024 einen Antrag auf Überleitung in den „TV EGO-L-H“ stellen können.
Für Lehrkräfte und unterrichtsunterstützende Beschäftigte, die nach dem 31. Juli 2022 neu eingestellt worden sind, gilt der TV EGO-L-H unmittelbar.